!!! Waldbrandgefahr !!! WICHTIGE HINWEISE am ENDE DES EINSATZBERICHTES !!!
Aufmerksame Autofahrer stellten gestern Abend im Wald neben der Ortsverbindungsstraße Roth -Büchenbach einen Brand im Wald fest und alarmierten folgerichtig umgehend die Feuerwehr über Notruf 112.
An der Einsatzstelle, die sich entgegen der Alarmierung schon im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Büchenbach befand, stellten die Einsatzkräfte einen Brand in einem Waldstück mit fast 1000qm fest. Der Einsatzleiter forderte daraufhin bei der ILS Mittelfranken Süd die Nachalarmierung der Feuerwehr Büchenbach an, während die Besatzungen der Löschfahrzeuge mit dem Löschangriff begonnen.
Die Löscharbeiten dauerten ca. 1h, das Löschwasser musste im Pendelverkehr mit Löschfahrzeugen an die Einsatzstelle transportiert werden.
ACHTUNG : lt. DWD herrscht in Bayern teilweise bereits die Waldbrandstufe 5 von 5 – Tendenz steigend! Es besteht eine extreme Gefahr für großflächige Waldbrände!
Die Entstehung von Waldbränden zu vermeiden ist deshalb nun oberstes Ziel. Die Feuerwehr weist daher auf folgendes hin:
In Wäldern besteht absolutes Rauchverbot: Zigarettenglut o.Ä. können verheerende Folgen haben.
Auch bei Fahrten mit der Bahn oder dem Auto durch Waldgebiete dürfen Glut o.Ä. NICHT aus dem Fenster geworfen werden.
In einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als einhundert Metern davon dürfen laut Bayerischem Waldgesetz grundsätzlich nicht:
– offenes Licht angezündet oder verwendet werden,
– brennende oder glimmende Sachen weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt
werden,
– Grill- oder Lagerfeuer entzündet werden.
Weiter ist zu beachten:
Grill- oder Feuerstellen außerhalb dieses Bereiches sind ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu löschen, insbesondere wenn vom Funkenflug eine Gefahr ausgeht.
Mit Kraftfahrzeugen soll nicht auf Waldwegen oder auf Grasflächen gefahren werden. Vom heißen Auspuff bzw. dem Katalysator geht eine erhebliche Brandgefahr aus.
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